Information zur Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“

24.04.2023

Information zur Förderung „Klimaangepasstes Waldmanagement“
Mit Inkrafttreten der o. g. Förderrichtlinie des Bundes haben private und kommunale
Waldbesitzer die Möglichkeit, Fördermittel für eine klimaangepasste Waldbewirtschaftung zu
beantragen.
Ziel der Förderrichtlinie ist, die Waldbesitzer bei der Erhaltung und Entwicklung stabiler und anpassungsfähiger Wälder zu unterstützen sowie die Sicherung und Verbesserung der Biodiversität zur Bereitstellung von Ökosystemleistungen.
 

Wer kann am Förderprogramm teilnehmen?
 private und kommunale Waldbesitzer, die die in der Richtlinie definierten Kriterien für ein klimaangepasstes Waldmanagement erfüllen

Wo kann ich die Förderung beantragen?
Wie bei der Bundeswaldprämie ist die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe e. V. die Bewilligungsstelle.
www.klimaanpassung-wald.de/online-antrag


Für die online-Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:
- letzter SVLFG-Bescheid/Berufsgenossenschaft
- Personalausweis
- Bescheide anderer öffentlicher Förderprogramme (De-minimis)
- ggf. Vollmachten zur Antragstellung
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Förderung liegt zwischen 55 und 100 €/ha/Jahr.
Waldbesitzer mit einer Betriebsfläche unter 100 ha können zwischen einem
10- und 20jährigen Verpflichtungszeitraum wählen. Bei 10jährigem Verpflichtungszeitraum beläuft sich die Förderung auf 85 €/ha/Jahr, bei 20jährigem Verpflichtungszeitraum auf 100 €/ha/Jahr für die ersten 10 Jahre. Für die Jahre 11 bis 20 wird die Zuwendung nur noch für die Stilllegungsfläche gezahlt. Welche Kriterien müssen für die Förderung erfüllt werden?
10jähriger Verpflichtungszeitraum – Einhaltung der Kriterien 1 – 11 sowie Nachweis einer FSC-Zertifizierung oder Buchung des PEFC-Fördermoduls
20jähriger Verpflichtungszeitraum – Einhaltung der Kriterien 1 – 12 sowie Nachweis einer FSC-Zertifizierung oder Buchung des PEFC-Fördermoduls
Das Kriterium 12 beinhaltet die natürliche Waldentwicklung auf 5 % der Betriebsfläche.
Die Kriterien finden Sie unter www.klimaanpassung-wald.de/hintergrund . Wie buche ich das PEFC-Fördermodul?
Der Zertifizierungsnachweis ist erst nach der Bewilligung der Förderung zu erbringen. Voraussetzung für die Buchung des Fördermoduls ist die PEFC-Basiszertifizierung.
Die Buchung des PEFC-Fördermoduls kann unter www.pefc.de/antrag-foerdermodul erfolgen.
Die Kosten für den Waldbesitzer belaufen sich auf 3 €/ha/Jahr sowie einen Sockelbetrag von 20 €/Betrieb oder forstwirtschaftlichem Zusammenschluss.